Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert generell bei Neubau, Ersterwerb und Sanierung von Wohngebäuden oder abgeschlossenen Wohneinheiten. Auch bietet sie Unterstützung bei einer Erweiterung oder dem Umbau von Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch Vergabe lukrativer Kredite und die Bezuschussung der baulichen Veränderungen (Tilgungszuschuss bis 15 Prozent). Am 17.04.2018 trat die aktuellste Änderung der KfW-Effizienzhausstandards in Kraft. Mit dieser Änderung gehen auch Anforderungen an die Förderfähigkeit dezentraler Lüftungssysteme einher. Die KfW änderte ihre Förderstandards insbesondere für das Programm 153. Das Standard KfW-Effizienzhaus 70 endet, dafür wird eine höhere Standardisierung eingeführt: Das Effizienzhaus 40 Plus.
Um die Förderbedingungen für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus zu erfüllen, muss eine Lüftungsanlage die Vorgaben für die Nennlüftung nach DIN 1946-6 erreichen. Außerdem muss die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit einem n50-Wert von höchstens 1,5 messtechnisch nachgewiesen werden. Hierbei ist besonders zu beachten, dass sich für dezentrale Lüftungsanlagen alle wichtigen Parameter auf die gesamte Nutzungseinheit beziehen – beim Einfamilienhaus auf das gesamte Gebäude, beim Mehrfamilienhaus auf jede Nutzungseinheit einzeln. All diese Förderkriterien erfüllen die dezentralen Lüftungssysteme von inVENTer. Sie werden den geforderten Standards gerecht und ermöglichen somit eine Förderung durch die KfW.
In den Effizienzhäusern 40 und 55 sind dezentrale Lüftungsanlagen förderfähig, wenn ein rechnerischer Nachweis der energetischen Kenndaten vorliegt und die vorgeschriebenen Werte für den Primärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust nicht überschritten werden. Für das KfW-Effizienzhaus 55 gibt es außerdem noch die Möglichkeit, durch eine Kombination von bestimmten Heizungsanlagen und einem dezentralen Lüftungssystem den rechnerischen Nachweis nicht erbringen zu müssen. Auch bei diesen Häusern eignen sich dezentrale Lüftungsanlagen der inVENTer GmbH. Die energetischen Kenndaten für Ihren KfW-Nachweis sind im Lüftungskonzept enthalten, welches Sie kostenfrei von inVENTer erhalten.
Neubau:
Sanierung:
PROGRAMM 153 Energieeffizientes Bauen
Voraussetzungen für eine Förderung:
Wie viel Energie wird im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt?
PROGRAMM 124
PROGRAMM 151/152 Energieeffizientes Sanieren – Kredit
PROGRAMM 430 Energieeffizientes Sanieren – Investitionszuschuss
Seit dem 1. April 2016 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderstandards den erhöhten Energieeinsparmaßstäben angepasst. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf das Programm 153. Ursprünglich gab es dort drei verschiedene Standards für KfW-Effizienzhäuser – das KfW-Effizienzhaus 70, 55 und 40. Gemessen an einem Referenzgebäude (100 %) liegt der Primärenergiebedarf des Effizienzhauses 70 bei 70 %, des Effizienzhauses 55 bei 55 % und des Effizienzhauses 40 bei 40 %. Ein Effizienzhaus 55 hat folglich nur 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Eine Änderung erfolgte dahingehend, dass eine neue Stufe eingeführt wurde – das Effizienzhaus 40 Plus. Diese Stufe gilt für Gebäude, die weniger als 40 % des Primärenergiebedarfes des Referenzgebäudes benötigen. Im Gegenzug dazu wurde das Effizienzhaus 70 beendet.
Was bedeutet dies in Bezug auf eine Lüftungsanlage?
Um die Bedingungen für die Förderung entsprechend dem neu eingeführten Effizienzhaus 40 Plus zu erfüllen, muss ein Lüftungssystem die Vorgaben für die Nennlüftung gemäß DIN 1946-6 einhalten. Das heißt, es muss die notwendige Luftzufuhr zur Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Standards sowie zum Bautenschutz gewährleistet werden. Außerdem ist ein n50-Wert (Luftdichtheit der Gebäudehülle) von höchstens 1,5 nachzuweisen.
Zu berücksichtigen ist, dass sich bei dezentralen Lüftungssystemen alle bedeutenden Parameter auf die gesamte Nutzungseinheit beziehen. Die inVENTer-Lüftungsgeräte erfüllen die geforderten Standards und sind somit bei der KfW förderfähig.
Für die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 gelten weitere Bedingungen. Hier muss ein rechnerischer Nachweis der energetischen Kennzahlen erfolgen, um die Förderfähigkeit bei dezentralen Lüftungsanlagen zu erhalten. Hinzu kommt, dass die vorgegebenen Größen für den Primärenergiebedarf wie auch den Transmissionswärmeverlust nicht überstiegen werden dürfen.
Um einem rechnerischen Nachweis zu entgehen, können dezentrale Lüftungssysteme mit bestimmten Heizungsanlagen kombiniert werden. Ein Lüftungskonzept inklusive aller energetischen Kenndaten für einen KfW-Nachweis stellt inVENTer auf Anfrage gern zur Verfügung.
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